Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gharieni Group GmbH

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gharieni Group GmbH, Moers, (im Folgenden „Gharieni“ genannt) gelten für Geschäfte mit einem Unternehmer, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts mit Gharieni in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Gharieni nicht an.
(2) Die Warenangebote in dem Katalog von Gharieni richten sich ausschließlich an Wiederverkäufer und an Kunden, die die Waren zu ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit verwenden. Gharieni schließt keine Geschäfte mit privaten Endverbrauchern ab, die die Ware zu einem Zweck verwenden wollen, der weder ihrem gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot an Gharieni zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
(2) Ein Vertragsverhältnis kommt mit Auftragsbestätigung von Gharieni über den in der Bestellung des Kunden näher bezeichneten Kaufgegenstand zustande, welche auch per E-Mail erfolgen kann, oder durch Ausführung der Bestellung und Rechnungsstellung.

§ 3 Zahlung

(1) Eine Erstbestellung eines Kunden, der die Ware nicht selbst abholt, erfolgt immer per Nachnahme, bei der eine gesonderte Nachnahmegebühr anfällt. Der Kaufpreis ist per Nachnahme durch Barzahlung bei Lieferung zu entrichten, wenn nicht ein anderes vereinbart worden ist. Bei folgenden Bestellungen kann der Kunde zwischen der Zahlung per Nachnahme, per Bankeinzug oder per Vorkasse wählen.
(2) Der Abzug von Skonto bedarf der gesonderten Vereinbarung.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder gesonderten schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(4) Schecks und Wechsel werden nur nach Absprache und nur erfüllungshalber angenommen. Die Kosten hieraus gehen zu Lasten des Kunden.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Gharieni anerkannt sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde seine Gewährleistungsrechte aus dem Rechtsgeschäft geltend macht, die der Forderung von Gharieni zugrunde liegt. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferzeiten / Produktionsartikel / Nicht lieferbare Artikel

(1) Eine Lieferung erfolgt ausschließlich nach Deutschland. Eine Lieferung ins Ausland bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
(2) Ist ein bestellter Artikel auf Lager, ist er innerhalb von 48 Stunden versandfertig. Die Lieferzeit beträgt fünf Werktage nach Übergabe an den Paketdienst/ Spediteur.
(3) Soweit ein Artikel nicht auf Lager oder als Produktionsartikel gekennzeichnet ist, wird dieser durch die Bestellung vorbestellt und steht in 2 bis 8 Wochen, je nach Artikel, zum Versand bereit. Der Kunde wird hierüber informiert.
(4) Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, verpflichtet sich Gharieni, den Kunden vor Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit zu informieren.

§ 5 Garantie

(1) Auf alle in unserem Haus neu gekauften Behandlungsliegen geben wir eine Garantie von 10 Jahren auf alle Metallteile und Rahmen, fünf Jahren auf die Motoren und drei Jahren auf alle weiteren Teile. Auf alle in unserem Haus neu gekauften Geräte geben wir zwei Jahre Garantie.
(2) Von der Garantie ausgeschlossen sind sämtliche Verschleißteile (wie z.B. Glühbirnen) oder Defekte aus unsachgemäßer Benutzung der Geräte. Die gesetzlichen Rechte des Kunden aus § 437 BGB werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.

§ 6 Nebenleistungen

Transportkosten, Installation und sonstige vertraglich vereinbarte Nebenleistungen werden gesondert berechnet.

§ 7 Lieferung

(1) Lieferung erfolgt „ab Werk“, soweit nichts anderes vereinbart worden ist.
(2) Die Rücknahme von Waren aus Gründen, die Gharieni nicht zu verantworten hat, ist nur mit schriftlichem Einverständnis von Gharieni und grundsätzlich frachtfrei möglich. Der Kunde trägt in diesem Fall die Gefahr für Schäden bis zum Eingang bei Gharieni. Beschädigte Ware ist von der Rücknahme ausgeschlossen.

§ 8 Gewährleistung

(1) Bei einem Mangel des Kaufgegenstandes kann Gharieni zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung wählen. Sofern die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
(2) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Waren gebraucht gekauft wurden. Bei Ware, die wegen ausdrücklich bezeichneter Mängel im Preis reduziert sind, ist die Gewährleistung hinsichtlich dieser Mängel ebenfalls ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

(1) Bei durch Gharieni und/oder seiner Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden haftet Gharieni bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften Gharieni und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf). Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 10 Gefahrübergang

(1) Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat, indem Gharieni die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, selbst wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.
(2) Bei Selbstabholung geht die Gefahr über, wenn Gharieni dem Kunden die Ware übergeben hat. Verzögert sich oder unterbleibt der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Gharieni behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung vor.
(2) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, nicht jedoch zu anderen Verfügungen wie Pfändung oder Sicherungsübereignung. Der Kunde tritt Gharieni bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit Gharieni vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. MwSt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Gharieni, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder ist ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt, kann Gharieni die Einzugsermächtigung widerrufen und verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und die Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

(1) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist Moers Gerichtsstand; Gharieni ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist und sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Moers Erfüllungsort.
(3) Für diese Geschäftsbeziehung zwischen Gharieni und dem Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

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